Fördermittel für Heizungssanierung
Die Förderbedingungen für den Heizungstausch wurden angepasst. Wie stark sich die Änderungen auswirken, hängt immer vom jeweiligen Gebäude und der persönlichen Situation ab.
Die wichtigsten Änderungen:
- Grundförderung bleibt bei 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %
- Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 €
- Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt
- Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfällt
- Der Einkommensbonus wurde neu geregelt und kann in einzelnen Fällen sogar zu einer höheren Förderung führen.
Bereits beschlossene weitere Änderungen:
- Ab dem 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit um weitere 750 €.
- Danach erfolgt jeweils zum 01.02. und 01.08. eine weitere Absenkung um 750 €.
- Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter reduziert.



