Fördermittel für Heizungssanierung

Die Förderbedingungen für den Heizungstausch wurden angepasst. Wie stark sich die Änderungen auswirken, hängt immer vom jeweiligen Gebäude und der persönlichen Situation ab.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Grundförderung bleibt bei 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %
  • Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 €
  • Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt
  • Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfällt
  • Der Einkommensbonus wurde neu geregelt und kann in einzelnen Fällen sogar zu einer höheren Förderung führen.

Bereits beschlossene weitere Änderungen:

  • Ab dem 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit um weitere 750 €.
  • Danach erfolgt jeweils zum 01.02. und 01.08. eine weitere Absenkung um 750 €.
  • Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird in den kommenden Jahren schrittweise weiter reduziert.
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Beschreibung

 

Nach eingehender Analyse Ihres Gebäudes, der bestehenden Heizung und Ausloten aller Möglichkeiten für den Einsatz von regenerativen Energien, planen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr neues kostensparendes Heizungs- bzw. Energiesystem.

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